Ausbildung zum qualifizierten Bediener für Hubarbeitsbühnen sowie Teleskopstapler gemäß DGUV
Schulung auf Grundlage und nach Vorgabe DGUV Grundsatz 308-008 national und international
Teilnehmerkreis
Die Schulung richtet sich an vom Unternehmer beauftragte Bediener von Hubarbeitsbühnen und Teleskopstaplern in Betrieben und Selbständige, die noch nicht im Besitz eines Bedienerausweises sind bzw. den vorhandenen Ausweis verlängern möchten. Gemäß den berufsgenossenschaftlichen Vorgaben liegt es in der Verantwortung des Unternehmers, dafür zu sorgen, dass alle Bediener, die Maschinen verwenden, angemessen geschult, unterwiesen und eingewiesen werden (siehe ArbSchG § 12, DGUV Vorschrift 1 §4).
Schulungsmöglichkeiten bei HBV
Unsere zertifizierten Schulungen bieten hierzu die bestmögliche Sicherheit. Wir führen jedes Jahr zahlreiche Fahrerschulungen und Unterweisungen nach den gesetzlichen Bestimmungen durch. Entweder in unserem modernen Schulungsraum oder nach Wunsch und Möglichkeit auch bei Ihnen vor Ort als "Inhouse" Schulung. Für die praktische Unterweisung steht Ihnen unser gesamter Fuhrpark zur Verfügung.
Die berufsgenossenschaftlichen Grundsätze bestimmen die Dauer und Inhalte der von uns durchgeführten Schulungen. Durch die Möglichkeit des Fahrtrainings auf verschiedenen Arbeitsbühnen im praktischen Teil sind wir in der Lage, Sie qualifiziert und umfassend zu unterrichten. Die Ihnen vermittelten theoretischen und praktischen Lerninhalte werden mit dem von uns ausgestellten "Bedienerausweis für Hubarbeitsbühnen" bzw. "Bedienerausweis für Teleskopstapler" dokumentiert.
Das Regelwerk der Firma HBV entspricht den aktuell geforderten Schulungsanforderungen zur "Ausbildung zum Hebebühnenbediener bzw. Teleskopstaplerbediener".
Die Lehrgänge beinhalten die Verpflegung der Lehrgangsteilnehmer. Die Lehrgangsdauer beträgt 1,5 Tage und kann in Absprache auch samstags durchgeführt werden.
Inhalt der vorgeschriebenen DGUV-Schulung:
- Rechtliche Grundlagen (Gesetze, Vorschriften)
- Verantwortung/Haftung
- Aufbau und Funktion, Einsatzmöglichkeiten
- Betrieb allgemein, Übernahme und Transport
- Aufstellung/Inbetriebnahme
- Arbeiten mit der Maschine, Unfallgeschehen
- Einweisung an der Hebebühne, täglich Sicht- und Funktionsprüfung
- Standsicherheit, Tragfähigkeit und Beladung
- Praktische Fahrübung, Steuerfunktionen, Notablass
- Theoretische Prüfung, Praktische Prüfung
- Fahrberechtigungsnachweis zum selbständigen Führen und Bedienen einer Hebebühne
Wir führen regelmäßig Schulungen durch. Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wenn Sie sich zur nächsten Schulung anmelden möchten.
Für Personengruppen ab 6 Personen können eigene Termine vereinbart werden. Auf Wunsch besteht auch die Möglichkeit einer Inhouse-Schulung in Ihrem Betrieb.
PDF-Download DGUV-Grundsatz 308-008, DGUV-Regel 100-500
Wir informieren Sie gerne - auch in einem persönlichen Gespräch - und finden mit Ihnen zusammen die passende Schulung für Sie und Ihre Mitarbeiter.
Jahresunterweisung für Bediener
Teilnehmer
Die Schulung richtet sich an vom Unternehmer beauftragte Bediener von Hubarbeitsbühnen in Betrieben und Selbständige, die bereits im Besitz eines Bedienerausweises sind und die nach § 12 Arbeitsschutzgesetz mindestens einmal jährlich unterwiesen werden müssen.
Online-Unterweisung
Mitarbeiter-Online-Unterweisungen mittels E-Learning können Sie bereits ab einem bis hin zu mehreren 100 Mitarbeitern individuell und kostengünstig nutzen.
Die Online-Unterweisung der Mitarbeiter erfolgt mittels Softwareplattform, auf der unser Schulungsfilm mit Prüfungsteil hinterlegt ist. Eine Installation in Ihrem Unternehmen ist nicht erforderlich. Jeder Mitarbeiter erhält von uns per E-Mail seine Zugangsdaten und kann über das Internet seine vorgeschriebenen Unterweisungsthemen in einem überschaubaren Zeitrahmen bei freier Zeiteinteilung bearbeiten. Nach erfolgreichem Test erhält der Teilnehmer sein entsprechendes Zertifikat als Unterweisungsnachweis.
Falls Sie sich zur Online-Unterweisung anmelden möchten, haben Sie die Möglichkeit, direkt unser Anmeldeformular auszufüllen und per E-Mail an sommer@hbv-hydraulik.de zu senden. Sie erhalten von uns im Anschluss eine Rücksendeformular, in der Sie Ihre Mitarbeiter eintragen können, damit wir Ihnen die Zugangsdaten für jeden einzelnen Mitarbeiter übersenden können. Kontaktieren Sie uns gerne, falls Sie Fragen dazu haben sollten.
Die Unterweisung erfolgt auf Grundlage und nach Vorgabe u. a. BetrSichV, ArbSchG § 12, SCC, ISO 9001, OHSAS, VCA, DGUV Regel 100-500, TRBS 2111
Zielsetzung
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, abgekürzt DGUV, ist der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallkassen. Die DGUV verpflichtet Unternehmer zu einer jährlichen Unterweisung des Personals über Gefahren und Arbeitsschutz. Fahrer und Bediener erhalten mit der jährlichen Unterweisung für Hubarbeitsbühnen eine Auffrischung der vorhandenen Kenntnisse.
Warum online als E-Learning?
- Erfüllung der Unterweisungspflicht
- Reduzierung von organisatorischem Aufwand für Präsenzveranstaltungen
- Keine räumlichen und zeitlichen Bindungen
- Einsparung von Kosten und Zeit
- Lernerfolgskontrolle durch Testfragen
- Rechtssicheres Teilnehmerzertifikat
- Fristenüberwachung für die jährlichen Unterweisungen