UVV-Abnahmen (FEM 4.004-Prüfung)
Die wiederkehrende Prüfung von Arbeitsmitteln ist gesetzlich vorgeschrieben. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür bilden schwerpunktmäßig die Betriebssicherheitsverordnung (Betr.SichV), BGV A1 "Grundsätze der Prävention" und BGR 500 "Betreiben von Arbeitsmitteln". Für die Prüfung der Arbeitsmittel haftet demnach grundsätzlich der Unternehmer.
Durch die Unfallverhütungsvorschrift UVV können Mängel frühzeitig erkannt und behoben werden. Dies erhöht die Einsatzfähigkeit der Maschine, minimiert die Ausfallzeiten und vermeidet nachfolgende höhere Reparaturkosten.
Wir wissen: So wichtig die FEM 4.004-Prüfung ist, so störend kann sie auch für den laufenden Betrieb im Lager oder in der Produktion sein. Wir kommen deshalb gerne zu Ihrem Wunschtermin zur UVV Prüfung/FEM 4.004-Prüfung in Ihren Betrieb oder holen Ihr Gerät in unsere Werkstatt ab. Gerne führen wir auf Wunsch auch eine DGUV V3 Prüfung an Ihrer Arbeitsbühne durch.
Damit Sie sich nicht um den nächsten Termin kümmern müssen, erinnern wir Sie außerdem gerne, wenn Sie es wünschen, an die nächsten Prüfungen für Ihre Arbeitsbühnen und Teleskopstapler.
Wartung- und Instandhaltung
Unser sehr erfahrenes und kompetentes Werkstattpersonal steht Ihnen in unserer betriebseigenen Fachwerkstatt zur Wartung und Instandsetzung Ihres Gerätes zur Verfügung.
Unsere Monteure werden ständig bei verschiedenen Herstellern geschult, um alle gängigen Arbeitsbühnen, LKW-Bühnen, Scherenbühnen, Teleskopstapler und Spezialbühnen warten und Instand setzen zu können.
Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie Ihr Gerät zur Wartung und Instandsetzung bei uns abgeben möchten, damit Ihnen Ihr Gerät schnellstmöglich wieder zur Verfügung stehen kann.
Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie Ihr Gerät zur Wartung und Instandsetzung bei uns abgeben möchten, damit Ihnen Ihr Gerät schnellstmöglich wieder zur Verfügung stehen kann.
Umbau- und Modifikation
Benötigen Sie einen Umbau bzw. eine Modifikation eines Standardgerätes für spezielle Arbeitseinsätze? Dann steht Ihnen die HBV mit ihrer langjährigen Erfahrung und Fachkenntnis gern zur Verfügung.
Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie Ihr Gerät umbauen oder modifizieren möchten, damit Ihnen Ihr Gerät schnellstmöglich wieder zur Verfügung stehen kann.
Gummi-Kettenpads
Unsere HBV Gummi-Kettenpads verbessern das Fahrverhalten Ihres kettenbetriebenen Fahrzeuges durch Vibrationsdämpfung. Fahrzeug, Fahrweg und Boden werden geschont. Die Pads hinterlassen keine dauerhaften Abriebmarkierungen auf dem Untergrund.
Wir sind Ihr zuverlässiger Händler mit kurzen Lieferzeiten von "Clip-On" Gummi-Kettenpads für sämtliche gängige stahlkettenbetriebene Baumaschinen und Hebebühnen wie z.B. Aichi, Komatsu, HAB, JLG etc.
Die preisgünstigen HBV Gummi-Kettenpads sind qualitativ hochwertig und beständig.
Die "Clip-On"-Pads werden mittels hochfester Schrauben auf die vorhandene Fahrzeugkette montiert. Diese Montage kann von Ihnen selbst mithilfe eines Akku-Schraubers oder Knarre in 1,5 - 2 Stunden vorgenommen werden.
Falls Sie es wünschen, montieren wir die Pads selbstverständlich fachmännisch für Sie. Auch die Lieferung und der Austausch einzelner Pads ist möglich. Dabei garantiert Ihnen unser konstant hoher Lagerbestand im Bereich der 450 – 500 mm Pads eine kurze Lieferungsmöglichkeit.
Für Ihre Anfrage oder Bestellung nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns einfach an.
Baumbeschnitt/Problemfällungen
Die Fällung oder der Beschnitt eines Baumes erfordert nicht nur eine sorgfältige Arbeitsweise, sondern auch ein Mindestmaß an Schutzvorkehrungen. Insbesondere bei einer Problemfällung ist ein besonders hohes Sicherheitsrisiko zu berücksichtigen.
Unsere langjährigen Erfahrungen sowohl durch den Einsatz der geeigneten Arbeitsbühnen als auch durch fachkundiges Personal im Bereich Baumbeschnitt und Problemfällungen zeichnen uns von HBV aus.
Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie das richtige Gerät sowie zusätzliches fachkundiges Personal für Ihren Baumbeschnitt bzw. Problemfällung benötigen. Wir beraten und unterstützen Sie gerne.